Kündigung eines Auzubildenden wegen unbefugter Benutzung von Internetseiten
vom 26.3.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen seit Sept. 2009 einen Auszubildenden für den Beruf Bürokaufmann. Nun kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung weil Ihm übertragene Arbeiten nicht ausgeführt wurden. Statt den Fehler zuzugeben erfand er eine Ausrede das alle Daten im PC wegen einem Stromausfall gelöscht wurden.