Sichtschutzzaun am Nachbargrundstück
Beim Hauskauf im Dezember 1997 wurde ich weder mündlich der schriftlich im Kaufvertrag über den Gestattungsvertrag informiert. Obwohl im notariellen Kaufvertrag folgender Satz mit enthalten ist: „Der Verkäufer wird den Käufern spätestens am Übergabetag alle bestehenden, den Kaufgegenstand betreffenden Verträge, Bescheide, Versicherungs- und Planunterlagen – soweit vorhanden herausgeben.“ 5.