Grundstückszugang: Wegerecht endet 20 m vor meinem Grundstück
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Möglicherweise wurde auch 1954 durch den Notar das Wegerecht nicht sorgfältig geprüft, meine Eltern hätten sicher das Anwesen dann nicht gekauft . Auch gab es noch ein weiteres Wohnhaus als letztes Anwesen ganz am Ende der Stichstraße, das sich die besagten Nachbarn dann nach Ableben dieser älteren Bewohner dann per Kauf einverleibt haben.