Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nachfolgende Fragen: Grundlagen: - Mehrfamilienhaus / Altbau - Verwaltung betreut das Anwesen - Eigentümergemeinschaft besteht erst seit 2 Jahren, somit gibt es noch keine größeren Rücklagen - Teilungserklärung: Fenster sind Gemeinschaftseigentum und Kostenverteilung gemäß Miteigentumsanteile - Fenster der Wohnungen sind im Zustand sehr unterschiedlich Fragen: 1) Hofseitig wurden in einer Wohnung Fenster ausgetauscht ohne Zustimmung der Verwaltung und ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft. ... Frage: Mit welcher Frist kann ein Rückbau gefordert werden, bzw kann beschlossen werden (mit welcher Mehrheit), dass die Fenster akzeptiert werden, jedoch unter Annahme dass die Kosten der Fenster selbst vom Eigentümer getragen werden, bzw könnte der Eigentümer auch ohne Beschluss nachträglich die Kostenübernahme von der Gemeinschaft verlagen ? 2)- Welche Abstimmungsergebnisse sind nötig für den Beschluss von: -Instandhaltungsmaßnahmen (Austausch defekter Fenster) -Modernisierungsmaßnahmen (alle älteren Fenster sollen getauscht werden / können dies einzelne Eigentümer troz Beschluss verweigern) und bauliche Veränderungen (aus Fenster wird eine zweite Balkontüre) 3)Gibt es die Möglichkeit die Kosten von neuen Fenstern auch auf die einzelnen Eigentümer neu umzulegen zb 50% Kosten Gemeinschaft und 50% Kosten Eigentümer (Wenn ja, Beschluss mit welcher Mehrheit) Es wurden allerdings schon 4 Fenster getauscht, welche die Gemeinschaft beschlossen und voll bezahlt hat.