Wettbewerbsverbot aus Beratungsvertrag
vom 26.2.2020
für 49 €
Text aus dem Beratungsvertrag: Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die bei Firma X zur Erfüllung dieses Vertrages tätigen Fachkräfte während der Dauer des Vertrages und einer darüber hinaus geltenden Sperrfrist von weiteren zwei Jahren nach Vertragsbeendigung zu bestellen oder die Beratung in sonstiger Weise durch diese vornehmen zu lassen. In jedem Fall der Zuwiderhandlung ohne Berufung auf einen Fortsetzungszusammenhang ist an Firma X eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der jeweils letzten Jahresvergütung zu entrichten.