Leitungsrecht. Probleme mit dem Eigentümer des dienenden Grundstücks
vom 18.4.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Diese Maßnahmen wurden von uns mit dem Eigentümer mündlich besprochen und unter der Übernahme sämtlicher dieser Maßnahme zusammenhängenden Kosten durch uns, die Zusage erteilt. Nun wird die Zusage verwehrt und nicht erlaubt, dass Handwerker die Reparatur/Erneuerung vornehmen sollen. ... Können die Handwerker ohne diese Zustimmung tätig werden ?