Rückwirkende Beendigung des Mietverhältnisses nach § 119 ff BGB in Berlin
Sehr geehrte Juristen, Ich schloss am 1.11.2014 einen befristeten Mietvertrag für 1 Jahr ab, übernahm am 6.11.2014 die Wohnung mit Mängeln, die bei der Besichtigung vorher aber nicht erkennbar waren. Am 18.11.2014 forderte eine Mängelbeseitigung mit Fristsetzung zum 15.12.2014. Nachdem diese Frist fruchtlos verstrich, erklärte am 15.12.2014 die Anfechtung der geschlossenen Mietvereinbarung wegen Irrtums und kündigte diese Mietvereinbarung außerordentlich fristlos.