Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen
vom 5.11.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Rechtsanwälte, ich habe Zu dem Thema „Die Kündigung vor Arbeitsantritt?" ... Damit meine Kündigung quasi zum 15.01.2018 wirksam ist, müsste ich ja spätestens am 31.12.17 die Kündigung beim Unternehmen A eingereicht haben, da der 01.01.18 ein Feiertag ist und ich ja eine Frist einhaltet muss. Da aber laut der Klausel im Vertrag die vorzeitige Kündigung nicht möglich sei, würde dies bedeutet, dass ich erst zum 30.01.2018 kündigen kann.