Änderungsvereinbarung Arbeitsvertrag
vom 23.3.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Hallo ich habe eine kurze Frage: In einem Arbeitsvertrag ist unter §4 die Vergütung geregelt. ... Zwischen A und B werden nachfolgende Änderungen zum Arbeitsvertrag vom XX.XX.XX mit Wirkung zum XX.XX.XX vereinbart. ... Oder schützt die Klausel "Alle weiteren vertraglichen Regelungen bleiben davon unberührt" vor dem Verlust des Rechts, auch wenn §4 verändert wurde?