Ich bin Medizinphysikexperte und arbeite in einer Beschäftigung, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. ... Hier sind einige Anhaltspunkte: - Alle Mitarbeiter, einschließlich mir, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und die Rentenversicherungsbeiträge sowie alle anderen Versicherungsbeiträge werden abgeführt. - Wir haben Freiheit und Flexibilität in der Organisation unserer Arbeit. - Wir haben nicht nur einen Kunden, sondern bereits mehrere, und wir sind aktiv darum bemüht, weitere Kunden zu gewinnen. - Wir verfügen über eine eigene Website, ein Firmenschild, Arbeitskleidung mit unserem Logo und Briefpapier mit unserem Firmennamen. Zudem haben wir Verträge mit Steuerberatern, Berufshaftpflichtversicherungen und IT-Support. - Wir sind nicht dazu verpflichtet, regelmäßig über unsere Arbeit zu berichten oder jeden Handgriff zu dokumentieren, was gegen eine Scheinselbständigkeit spricht. - Unsere Tätigkeiten unterliegen den Vorschriften der Strahlenschutzverordnung, was jedoch für die Arbeit als Medizinphysikexperte in der Strahlentherapie und Röntgendiagnostik üblich ist. - Die Einbindung in den betrieblichen Ablauf ist aufgrund der Strahlenschutzverordnung und des Strahlenschutzgesetzes für selbstständige Unternehmen, in denen Medizinphysikexperten tätig sind, unumgänglich und somit kein ausschlaggebendes Kriterium für Scheinselbständigkeit.