. - es kam ewig keine endabrechnug (meine tochter wird im sommer schon 3 jahre) - mehrmals hat mir der zustaendige mitarbeiter der elterngeldstelle versichert, dass ich nichts zu befuerchten habe, wohl eher mit einer nachzahlung rechnen kann - dieses habe ich jedoch nicht schriftlich, nur meine freundin als zeugin - den mitarbeiter gibt es nun nicht mehr, auch seine nachfolgerin wusste nicht so richtig wie mein fall zu loesen ist - nach ihrer berechnung soll ich das gesamte elterngeld (abzueglich der 300 euro monatlich) zurueckzahlen - auch die widerspruchstelle in suhl hat so entschieden - die vorlaeufige summe wurde aus meinen bwas berechnet - auf dem einkommenssteuerbescheid jedoch steht ein grosses minus im gesamtbetrag der einkuenfte - und 67 prozent von minus irgendwas ist null - im gesetzestext steht doch aber eindeutig, dass nur die summe der positiven (!!!) einkuenfte zur berechnung beruecksichtigt wird - zitat der widerspruchstelle: "da nur die positiven einkuenfte beruecksichtigt werden, ist eine verrechnung mit negativen einkuenften einer anderen einkunftsart nicht moeglich. hingegen werden positive einkuenfte aus einem anderen gewerbebetrieb derselben person verrechnet, da es sich um einkuenfte derselben einkunftsart handelt. " -das steht auf dem einkommenssteuerbescheid: einkuenfte aus gewerbebetrieb als einzelunternehmer................................ plus summe x aus beteiligungen...........................riesen minus summe x ---------------------------------- einkuenfte..............................................minus summe x --------------------------------------------------------------------------------------- gesamtbetrag der einkuenfte......................minus summe x -der gewinn aus dem einzelunternehmen ist mein haupteinkommen, dafuer habe ich auch vor der geburt minimum 60 stunden die woche investiert -dieses soll ja durch das elterngeld in der zeit nach der geburt junge familien unterstuetzen und den verlust ein wennig ausgleichen -bei den beteiligungen handelt es sich um eine grosse sonderabschreibung um legal steuern zu sparen -mein mann und ich haben all unser erspartes in photovoltaik investiert um die zukunft unserer tochter ein wenig zu sichern -ploetzlich verursacht dieser minusbetrag auf dem eks-bescheid jedoch riesen probleme nun ist das doch ein berg an informationen... dabei wollte ich mich kurz fassen... :) hab ich denn mit diesem fall eine chance vor dem sozialgericht ???