Stundungsbescheid vom damaligen Grundstücksverkäufer an uns weitergegeben
vom 18.7.2017
48 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Grundstückskauf 2010 im Kaufvertrag steht: - keine offenen Vorderungen hinsichtlich angeforderter Erschließungskosten - für das erworbene Grundstück gibt es einen Bescheid, die bis dahin angefoirderten Beträge wurden bezahlt - künftig angeforderten Beirtäge werden vom Käufer übernommen Jetzt (im Februar 2017) hat der Versorger dem Verkäufer einen Stundungsbescheid zukommen lassen - diesen hat der Verkäufer (im Juni) an uns weitergeben, mit der Aufforderung zur Zahlung an den Verkäufer - es wurden Bescheide aus dem Jahr 1998 + 2000 angerechnet.