Kinder und Hauseigentum bei Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Anwalt, Seit 1997 lebe ich mich meiner ehemaligen Lebensgefährtin und deren beiden Kindern (beide * 1995) sowie einem Pflegekind (* 1999) im Rahmen einer Haushalts- und Lebensgemeinschaft zusammen. ... Nach meinem Verständnis stehen mir als hälftigem Miteigentümer jeweils 50% der Wohnfläche, der Nutzfläche und der anderen Teile des Hauses und des Grundstückes (Garten, Garage etc.) zu.