Fehllieferung Notebook
vom 14.2.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Intel Core i7-6700HQ Arbeitsspeicher: 8GB 128GB SSD 1TB HDD Windows 10 Geforce 980M 4GB Die gelieferte Ware weicht ganz banal von meinem Kaufvertrags-versprochenen Angebot ab Damit gilt <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 434 BGB: Sachmangel">§434 BGB</a>, es liegt ein Sachmangel vor. Ich fordere sie hiermit auf, binnen einer Woche mir eine erneute Lieferung des im Kaufvertrag beschriebenen Angebotes laut der Artikelbeschreibung zuzusenden. ... Gibt es eine Chance das Produkt zu bekommen bzw. einen Schadensersatz zu fordern?