EILT
vom 3.5.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Guten Tag, ich möchte mir gerne eine juristische Einschätzung einholen, was halten sie zu den Sachverhalt und was würden sie mir empfehlen? ... Der Arbeitgeber hat daraufhin den Antrag auf eine ,,außerordentliche‘‘ Kündigung zurückgenommen. ... Es wäre besser, wenn der Arbeitnehmer dies zustimmt, dann kann dieser danach noch Arbeitslosengeld I für 18 Monate in Anspruch nehmen und dann in Ruhe in Rente gehen.