Meine konkrete Frage: Angenommen ich kündige zum 01.04.2011 meinen Arbeitsvertrag, melde mich arbeitslos, komme dann automatisch wieder in die GKV zurück, anschließend kündige meine PKV aufgrund Arbeitslosigkeit.
Am 12.09. teilte sie mir mit, dass sie eine andere Stelle gefunden habe, habe bereits Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber unterschrieben und will bei mir zum 30.09. kündigen, da ihre neue Arbeit am 01.10. beginnt. ... Ich will jetzt die Mitarbeiterin fristlos kündigen.
Guten Abend, ich befinde mich seit ca. 4 Monaten im Krankenstand (Krankschreibung aktuell noch bis Ende des Monats) und möchte gerne schnellstmöglich kündigen. ... In meinem Arbeitsvertrag steht: "Die Kündigungsfristen regeln sich nach den Paragraphen 14 bis 16 AT AVR." ... Kann ich aus dem Krankenstand heraus überhaupt kündigen und ist ein Beenden des Arbeitsverhältnisses überhaupt möglich, wenn ich bis zum allerletzten Arbeitstag hin kontinuierlich krankgeschrieben bin?
Dieser regelt neben der Kostenübernahmen auch, dass ich die Fortbildungskosten zurückzahlen muss, sofern ich innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss kündige. Nun habe ich mich entschlossen meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.2013 zu kündigen, da ich im nächsten Jahr eine Weltreise plane.
Nunmehr ist es aber so, dass ich heute den Arbeitsvertrag zugesendet bekommen habe, dieser ist bereits von der Geschäftsführerin paraphiert (beide Ausfertigungen).
Laut Gesetz müsste ich ja 5 Monate Kündigungsfrist (14 Jahre Betriebszugehörigkeit) haben, könnte also, wenn ich noch im Juni kündige, zum 1.12. beim neuen Arbeitgeber starten, oder? ... Was also, wenn ich erst im Juli kündige?
Bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber, das ich diese Tätigkeit , ständig auf dem Gemüsegrossmarkt nicht ausüben möchte , bekam ich nur zu Antwort " Dann müssen Sie Kündigen".
Die Kündigungsfristen des Tarifvertrags TV-V lauten: "Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 4) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, zum Quartalsende" Kann ich nun zum 30.06. kündigen?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Trasportunternehmer und habe zum 15.08.16 einen neuen Fahrer eingestellt. Dieser hatte am 22.08. einen selbst verschuldeten Auffahrunfall an der spanisch-französischen Grenze. Aufgrund dieses Unfalles war ich gezwungen mich an Ort und Stelle zu begeben, um das Fahrzeug wieder in einen fahrfähigen Zustand herzurichten.
Ich befinde mich mitten in der Wiedereingliederung (4 Wochen, halbe Tage) nach einer Bypass OP und der Arbeitgeber will mir nun kündigen, da weltweit Arbeitsplätze in erheblichem Umfang abgebaut werden und meine Rolle und Position entfällt.
Ich habe eine schrifftliche Auflistung meiner Anzahl Überstunden (820) Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen zu einem späteren zeitpunkt,rechnerisch so, dass ich ab dem tag der Kündigungserstellung genau diese 820 Stunden plus den Urlaubsanspruch nehmen kann. ist das möglich oder kann der Arbeitgeber sagen, dass er mir dies Überstunden ausbezahlt und ich bis zum Tag der Kündigung zum Dienst erscheinen muss?