Mieter zur Durchführung von vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen bewegen
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Der Mieter meiner Wohnung hat sich per Mietvertrag verpflichtet, folgende Schönheitsreparaturen durchzuführen: a) (alle 3 Jahre) Wand- und Deckenanstriche in Küche und Bad b) (alle 5 Jahre) Wand- und Deckenanstriche in Wohn-, Schlafzimmer, Flur c) (alle 5 Jahre) fachgerechte Reinigung / Pflege Buchenparkett d) (alle 5 Jahre) Lackierung Heizkörper und Rohre e) (alle 5 Jahre) Lackierung Innentüren und deren Einfassungen / Rahmen sowie (von innen) Wohnungstür und deren Rahmen f) (alle 5 Jahre) fachgerechte Reinigung und Pflege der Fenster / Balkontür Die von mir vor ein paar Wochen gekaufte Wohnung sieht sehr verwohnt aus. Der Mieter wohnt seit 8 Jahren in der Wohnung und hat Anfang 2007 nach eigener Angabe in Eigenleistung a) und b) erbracht (keine Belege / nichts). Annehmend, dass seine Angabe richtig ist (auch wenn die Wohnung nicht so aussieht): Wie kann ich ihn dazu bringen, jetzt die fälligen Arbeiten zu a) und c) bis einschl. f) durchzuführen / durchführen zu lassen?