Gläubiger droht mit Insolvenz um Darlehensvertrag zu erhalten. Nötigung ?
vom 16.9.2008
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Darlehensvertrag frühestens nach 1 Jahr (oder bei Insolvenzantrag der Darlehensnehmerin) die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesammtumstände entsprechen die Darlehensverträge faktisch "erpressten Schenkungen an die Darlehensnehmerin" (mein "Gefühl" als juristischer Laie) Meine konkrete Frage: kann ich Ihrer Meinung nach den Darlehensvertrag fristlos kündigen ?