Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind seit dem Jahr 2001 Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit 20 weiteren Eigentumswohnungen, die von den Eigentümern selbst bewohnt oder vermietet werden. ... Zwar ist uns bekannt, dass die Gerichte diesbezüglich ein lebhaftes und lauteres Verhalten von Kindern billigen, dennoch haben unsere Recherchen im Internet ergeben, dass Amtsgerichte in neueren Urteilen dieser Toleranz gegenüber Kinderlärm auch klare Grenzen setzen (WEG verklagt Mieter wegen Ruhestörung, https://martin-reichhardt.de/mietrecht/weg-verklagt-mieter-wegen-ruhestoerung/, Amtsgericht München, Urteil vom 4. ... Unserer Auffassung ist diese Grenze im vorliegenden Fall mehr als deutlich überschritten; das ist ein anti-autoritäres und völlig rücksichtsloses Verhalten, insb. da die Eltern nicht eingreifen, sondern (nachdem man beispielsweise mit dem Besen gegen die Decke klopft), das ganze deutlich hörbar auch noch befeuern.