Wir haben vor, ein gebrauchtes Einfamilienhaus mit Grundstück als Ehepaar zu erwerben und anschließend zu vermieten. ... Januar 2024, insbesondere im Zuge der GEG-Novelle • in den weiteren Jahren nach 2024, im Zuge der GEG-Novelle und anderen anwendbaren Normen – möglichst auch solchen, die noch nicht in Kraft, aber absehbar sind Bitte berücksichtigen Sie folgende Eckdaten der fraglichen Bestandsimmobilie: • freistehendes Einfamilienhaus • Baujahr 1982 • Gebäudenutzfläche: 230 m² • Primäre Heizart: Heizöl, Anlage Baujahr 1982, Ölbrenner Baujahr 2019, Tank ca. 5.000 l • Sekundäre Heizart: Stückholz, Kachelofen • Keine erneuerbaren Energien, keine Lüftungsanlage • Primäreenergiebedarf: 222 kWh/m²a (nach DIN V 4108-6, 4701-10, §50 Abs. 4 GEG) • Endenergiebedarf: 249 kWh/m²a (nach DIN V 4108-6, 4701-10, §50 Abs. 4 GEG) • Teildachausbau ohne Wärmeisolierung • Dachuntersicht im Treppenhaus mit Nut- und Federbrettern auf Wäremeisolierung • Fenster mit Doppelverglasung und Mahagoni-Rahmen, Baujahr 1982 Bitte berücksichtigen Sie folgende Eckdaten der fraglichen Gemeinde: • Gemeinde mit ca. 25.000 Einwohnern; Kappungsgrenze von 15% für Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 BGB findet Anwendung • Fernwärmausbau durch Gemeindewerke seit 2016 (derzeit gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, ab 2026 auch Geothermie); fragliche Immobilie noch nicht erschlossen; Erschließung derzeit nicht geplant • derzeit keine Wärmeplanung vorhanden; kein Termin für eine Wärmeplanung bekannt