Kündigung Mietverh. und Schönheitsreparaturen
vom 13.6.2006
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Mieter übernimmt die Schönheitsrep. währen der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Wahlweise kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. .... " Liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, länger als 5 Jahre 100%. ...."