Einleitung eines Steuerstrafverfahrens - Was soll ich nun beim Verhör angeben?
vom 1.4.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Ich hatte nebenberuflich freiberuflich gearbeitet und für 2 Jahre diese Einnahmen nicht bei der Steuererklärung angegeben. Es handelt sich um eine Summe von ca. 12.000 Eur für beide Jahre als Nebeneinkünfte. Das FA hat dies 6 Jahre später erfahren und mich angeschrieben.