Dieses Masterstudium habe ich erfolgreich abgeschlossen und hab'''' einen Rahmenvertrag bei dem Unternehmen bekommen, wo ich früher als Werkstudentin gearbeitet habe. ... Um dies zu klären, bin ich vor einem Monat zu dem zuständigen Ausländeramt gegangen, wo mir gesagt wurde, dass ich nach dem abgeschlossenen Studium Recht auf ein Jahr Visum zur Arbeitsplatzsuche oder, wenn ich den Vertrag habe, dann Recht auf Arbeitsbeschäftigung habe. ... Meine Frage wäre, ob ich als Absolventin eines Masterstudiums berechtigt bin, eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis hier in Deutschland zu bekommen, ohne das Land zu verlassen bzw. ob ich die Rechte habe, so wie die anderen ausländischen Studenten, die ihr Studium in Deutschland absolvieren, mich noch ein Jahr in Deutschland aufzuhalten, um nach einer Arbeitsstelle zu suchen.