Bei meiner Probefahrt zur Gebrauchtwagenprüfung (ergab keine Mängel...ist aber vom Prüfer auch nicht im zweiten Gang gefahren worden) gab es den "Moment" des hackenden Getriebes, aber dachte es wäre meine Schuld, da ich das Auto vorher noch nicht gefahren bin.
Am 22.8.habe ich einen etwa 2,5 Jahre alten u. nur knapp 2.000 KM gefahrenen Gebrauchtwagen für 12.700 € von Privat gekauft. Ich wurde hierbei auf einen kleineren, reparierten Heckschaden aufmerksam gemacht - im Kaufvertrag irrtümlich angegebene Schadenshöhe (Reparaturkosten) 567,70 €. Bei der jetzt fälligen 2-Jahresinspektion, wurde ich von der Werkstatt auf einen größeren, jedoch nicht sehr fachgerecht reaparierten Schaden im Heckteil hingewiesen.
So konnten wir uns auch nicht darüber informieren, ob seine später geäußerte Begründung (sein Auto werde durch den Astüberhang in der vorbeiführenden Garagenzufahrt zerkratzt) den Tatsachen entspricht. ... Wer haftet, wenn der Ast durch die Zugspannung abreisst und z.B. ein parkendes Auto beschädigt?
Guten Tag, im April 2009 habe ich mir im Autohaus ein neues Auto bestellt. ... Mit Lieferung des neuen Autos habe ich das alte Auto zusammen mit Fahrzeugbrief und -schein beim Autohaus abgegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren Fazit: das ersteigerte auto habe ich mein kumpel gezeigt wobei er mir sagte das die Beschreibung zum auto überhaupt nicht passen.
Mitte Okotober wurde mir nun angedroht, dass das Auto abgeschleppt und zurück zum Verkäufer gebracht wird, sollte ich nicht endlich meiner Zahlungsverpflichtung nachkommen. Hierzu nun meine Fragen: 1) Kann der Verkäufer eine sofortige Zahlung der 2.500 EUR verlangen, auch wenn es ursprünglich anders vereinbart war, was zumindest aus den Umständen des Vertrages herauszulesen ist (bei Übergabe geduldete Lücke der Zahlungen zum Gesamtbetrag) 2) Ist der Verkäufer berechtigt, ohne weiteres mein Auto abzuschleppen, oder ist hier ein richterlicher Beschluss nötig?
Ich musste alle nötigen Versicherungen neu abschliessen, ganz besonders für die Rente, brauchte ein Auto, eine Unterkunft(bei meiner Schwester)und habe erstmal geborgte Möbel von Familie und Freunden.Eine eigene Wohnung kann ich mir nicht leisten, aber ewig bei meiner Schwester wohnen geht auch nicht. ... Aktien behalten die wir seit Jahren haben sowie unseren komplette Hausrat und das Auto.
Sehr geehrte Rechtsanwälte, bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n): Ich habe meiner Frau, vor ca. 15 Jahren, ca. 30.000 € für ein neues Auto geliehen, welches Sie alleine benutzte und mittlerweile verschrottet wurde.
Zwei Fristsetzungen mit der Bitte um Auskunft (Frist 2 Wochen), wann die Mieterhöhung vollzogen sein wird, blieben unbeantwortet (Auto Reply: ungewöhnlich hohes E-Mail-Aufkommen).
Habe ihm ein gebrauchtes Auto gekauft, von dem Geld erst nach großem Ärger einen Teil zurück bekommen, habe ihm Teile der Wohnungseinrichtung bezahlt und diverse Rechnungen übernommen.
Sie fährt ein großes Auto und erklärt mir (bisher vom Vater finanziert, der zusätzlich noch ein Motorrad fährt, aber keine Miete zahlt), dass so ein Kleines, wie ich es habe, nichts für sie wäre - Sie sitzt den ganzen Tag und die ganze Nacht in ihrem Zimmer am PC und chattet, schläft bis um 12 Uhr, von Studium habe ich bisher nichts mitbekommen - oder nur sehr bedingt, wenn ich mich traute nachzufragen, waren immer Semesterferien.
Wir haben zwei Autos, welche nicht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs fließen sollen (jeder behält ein Auto mit ungefähr gleichem Wert) Des weiteren haben wir folgende Vermögenswerte zum Tag der Trennung: Tagesgeldkonto: 57065,41€ Aktien: 2800€ meiner Mutter haben wir außerdem Geld geliehen.