Überhöhte Nebenkostenabrechnung
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Kann ich eine Nebenkostenabrechnung mit hoher Nachzahlung anfechten, da die Heizungsregelung defekt war und ich dies auch ständig angemahnt habe (Fussbodenheizung mit Gas) 2-Fam-Haus (Vermieter wohnt im unteren Stock) (im Keller wohnen die 3 Kinder des Vermieters) 11 Monate dauerte das Mietverhältnis (Dezember 2005 bis November 2006) DAVON 2,5 MONATE UNBEWOHNT !!! (seit Mitte Sept. 2006) (Heizung war aus in dieser unbewohnten Zeit) 120 m2 Wohnfläche nur ich (Mieter männl. 44 Jahre) hat die Wohnung bewohnt 120 EUR * 11 = 1320.- Vorrauszahlungen geleistet (vor mir haben 3 Personen mit diesen Vorrauszahlungen) (in der Wohnung gelebt) Nebenkostenabrechnungen sieht wie folgt aus: Grundsteuer 146.- Frischwasser 62.- Abwasser 78.- Gemeinschaftsstrom 65.- Feuerversicherung 73.- Haftpflichtversich. 36.- Schornsteinfeger 24.- Heizung+Warmwasser 1416.- == Gesamt 1902.- EUR 3 Wochen nach Einzug ging es los: die Fussbodenheizung fing an zu spinnen (warm,wärmer,heiss,kalt,kälter.....) von Dez. 2005 bis August 2006 habe ich ca. alle 3 Wochen mündlich darauf hingewiesen, dass das nicht sein kann man konnte einstellen was man will, es war zu kalt oder zu warm ca.