In meinem Vertrag steht nur, dass ich keine Beschäftigung bei Kunden, Lieferanten etc anfangen darf, deren direkten Kontakt ich über meine Beschäftigung aufbauen konnte) Nun möchte ich meine Kündigung zum 31.10.2007 einreichen. ... Ich möchte, dass der AG mir im Fall des Falls eine Freistellung wie folgt erteilt -Freistellung ab dato bis 31.10.2007 ohne wieder dort tätig zu sein -Beträge für Krankenkasse etc werden weiterhin von meinem AG abgeführt -Während meiner Freistellung darf ich weiteres Einkommen bzw eine weitere Beschäftigung antreten, ohne es dem jetzigen AG zu melden oder Ähnliches (z.B. schon früher bei meinem neuen AG anfangen = doppeltes Gehalt) - Urlaubsanspruch fortlaufend bis zum 31.10.2007 Was muss in der Freistellung stehen, dass diese Bedingungen erfüllt sind und auch vor Gericht anerkannt sind?