aufhebungsvereinbarung - Macht es Sinn nach unterschriebenem AUFHEBUNGSVERTRAG nun auf eine Abfindun
vom 4.2.2013
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Ich war 22 Jahre in einem Grosshandel im Vertrieb tätig. vor 2 Jahren wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten mit 2 Jahren Freistellung und 80% Gehalt . ... In dem Vertrag ist nicht enthalten, dass ich von jeglichen weiteren Ansprüchen an das Unternehmen absehe!!!! ... Jetzt hat mir ein alter Kollege aus dem Betriebsrat empfohlen, doch noch auf eine Abfindung zu klagen für immerhin 22 Jahre + 2 Jahre Freistellung mit Bezahlung.