Im Vergleich wurde vereinbart: -das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.12. beendet -die fristlose Kündigung ist gegenstandslos, an den Gründen wird nicht mehr festgehalten -es wird festgestellt, dass der Grund für die Aufhebung des Arbeitsvertrages ausschließlich in personenbedingten, von mir nicht verschuldeten Gründen liegt -es wird vereinbart, dass über diesen Vergleich, sowie sämtliche zur Kündigung führenden vermeindlichen vorgänge absolute geheimhaltung gegenüber Dritten gilt. für den fall der Zuwiderhandlung wird eine Strafe von € 35000 vereinbart. Meine Fragen: Kann ich meinen ehemaligen Chef dazu zwingen die gegenüber der Belegschaft (schriftlich) getroffenen falschen Aussagen (im nachhinen durch Vergleich wird ja an der Kündigung nicht mehr festgehalten) zu meiner Kündigung zurückzunehmen und neue Benachrichtigungen, wie im Vergleich formuliert, an die Belegschaft raus zu geben? ... Kann ich meinen ehemaligen Arbeitgeber dazu zwingen mir die Namen der, so wie im nachhinein durch Vergleich festgestellten, falsch informierten, Personen, zu nennen?