Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Es wird hier vorliegend im Wesentlichen darauf ankommen, ob einer oder mehrere der geschädigten hier Strafanzeige erstatten.
In dem Fall werden Polizei und Staatsanwaltschaft auch bei kleinen Beträgen ermitteln. Sowohl eBay-Kleinanzeigen als auch PayPal werden die Daten bei Anforderung durch die Staatsanwaltschaft herausgeben. Wenn Sie also Ihr PayPal-Konto mit einer auf Sie registrierten Handy-Nummer verifiziert haben, dürften sie nicht allzu schwer zu ermitteln sein. Zudem bleibt ja auch die Frage, wohin Sie das Geld von ihrem PayPal-Konto weiter transferiert haben – auch hierüber dürften sie ggf. zu ermitteln sein.
Für die Strafe ist zunächst wichtig, ob Sie als Heranwachsender (18-21 Jahre) nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, vgl. § 105 JGG. Hier halte ich die Anwendung von Jugendstrafrecht für sehr wahrscheinlich. Letztlich droht Ihnen einen Geldstrafe, die natürlich auch von der Anzahl der angeklagten Taten und der Schadenshöhe abhängig ist. Aber um die 2 Monatseinkommen dürften als Ansatzpunkt realistisch sein. Zudem droht Ihnen auch als Auflage, den Schaden wiedergutzumachen. Sie sollten also erwägen, ob Sie nicht doch bereits anfangen, die Beträge an die Geschädigten zurückzuzahlen, da sich dies letztlich auch wiederum strafmildernd auswirkt bzw. zumindest zu sparen, um zumindest diejenigen, die die Tat anzeigen, zu entschädigen (auch wenn man natürlich vermeiden sollte, ein weiteres Einfallstor zu setzen, um Sie zu ermitteln).
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe im Internet gelesen, dass PayPal sich ziemlich schwer damit tut Daten von Kunden preis zu geben, vor allen Dingen, wenn der Geschädigte sich nicht an die Richtlinien gehalten hat (per Paypal Freunde und Familie für Waren bezahlen).
Können Sie mir dazu mehr sagen?
Und wie lange kann ich durch meine IP Adresse identifiziert werden?
Wie wahrscheinlich ist es dass die Staatsanwaltschaft meine Daten bei EBay/Paypal anfordert? (Habe im Internet gelesen, dass das von der Staatsanwaltschaft oft gar nicht erst gemacht wird, wenn es sich um einen geringfügigen Betrug handelt)
Sehr geehrter Ratsuchender,
PayPal gibt Daten natürlich nicht so einfach auf jegliche Anfrage heraus (und darf dieses datenschutzrechtlich auch gar nicht). Dementsprechend kann es immer mal wieder Schwierigkeiten geben, wenn die Polizei nach Auffassung von PayPal die Anfrage nicht korrekt stellt - entsprechend des eigenen Leitfadens https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/law-enforcement (https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/law-enforcement). Dass Daten nicht herausgegeben werden, weil über die Freundefunktion Geld transferiert wurde, ist wirklich Unsinn. Wenn die Formalien eingehalten wurden, werden auch die Daten unkompliziert herausgegeben, spätestens auf staatsanwaltliche Anforderung.
Wenn es Strafnanzeigen gibt, ist auch davon auszugehen, dass Ihre Daten von eBay-kleinanzeigen und PayPal angefordert werden. Dass hier Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit nicht ermitteln, halte ich für ausgeschlossen. Natürlich ist aber später immer die Frage, welche Anstrenungen weiter unternommen werden, zumal jede Auskunft pp. auch Kosten verursacht. Demzufolge ist es sicherlich auch nicht irrelevant, wieviele Geschädigte Strafanzeige erstatten.
Für unwahrscheinlich halte ich es allerdings, dass Sie über Ihre IP-Adresse ermittelt werden. Nach meiner Erfahrung gestalten sich die Ermittlungen regelmäßig so langsam, dass die Speicherfristen längst abgelaufen sind (nach der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung 10 Wochen). In der Zeit müsste ja die Auskunft von PayPal vorliegen und dann wiederum an den Provider gestellt worden sein.
Ich halte es daher für kaum wahrscheinlich, dass Sie über die IP-Adresse identifiziert werden als vielmehr über die Handynummer bzw. weitere Spuren wie z.B. die Zahlungsflüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt