Steuerausgleich bei vereinbarten Realsplitting
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Meine Frage: Nachdem ich meinem geschiedenen Mann die Summe seiner von ihm auszugleichenden Steuer, die durch das vereinbarte Realsplitting entsteht, mitgeteilt habe, bin ich danach verpflichtet ihm meine Einkommenssteuererklärungen vorzulegen, damit er die Richtigkeit der Angaben überprüfen kann?