Das noch nicht auseinandergesetzte Vermögen besteht nur noch aus mehreren landwirtschaftlichen Grundstücken. ... - Wenn bei der Erbteilsübertragung nur die landwirtschaftlichen Grundstücke als noch vorhandenes Vermögen angegeben sind, reichen hier die Grundbuchauszüge, in denen ich in der Erbengemeinschaft mit eingetragen bin (der ursprüngliche Erblasser geht aus dem Grundbuchauszug nicht hervor, Grundbuch wurde zwischendurch umgeschrieben)?