sehr geehrte damen und herren, vor 8 wochen war ich mit einer bekannten zusammen auf fortbildung . in der pause sind wir von der tagungsstätte zum hotel zurückgefahren, da sich meine kollegin nicht wohl fühlte, und ich sie zum hotel zurückbringen wollte, damit sie sich ausruhen kann. wir waren in der stadt, in der nähe eines einwohnergebietes und ich habe die seitenstrasse zum hotel gesucht. ich bin an ihr vorbeigefahren, habe mit dem auto gedreht und bin zurückgefahren, habe gesehen, dass ich von da aus immer noch nicht in die strasse komme, wollte also wieder wenden. ich habe also eine wende möglichkeit gesucht, weil ich die strasse, die zu unserem hotel führte verpasst hatte. auf der fahrt habe ich eine hofeinfahrt gesehen und bin dort von der gegenspur aus links reingefahren, bin dann aus der hofeinfahrt rückwärts wieder rausgefahren und in die andere richtung wieder zurückgefahren. (es war eine 2spurige strasse, eine spur ging in die eine richtung, eine in die andere). dabei habe ich keine fahrbahn blockiert. als ich aus der hofeinfahrt rückwart rausgefahren und weitergefahren bin haben ich und meine beifahrerin einen unfall bemerkt, der sich in unserer nähe zwischen zwei autos ereignet hatte. ein wagen war dem anderen hinten drauf gefahren. es sah nicht nach einem grossen schaden aus. ich dachte, ich habe nichts damit zu tun, und bin weitergefahren. meine kollegin hat auch so gedacht. das war allerdings falsch gedacht. etwa vier wochen später hatte ich eine einladung zu einer polizeilichen vernehmung. mir wurde verkehrsunfallflucht zur last gelegt. eine neutrale zeugin hätte ausgesagt, ich hätte durch mein angeblich plötzliches wendemaneuver die vollbremsungen der mir hinter fahrenden autos ausgelöst, bei dem ein wagen dem anderen auffuhr, ausserdem gab sie an dass ich 1-2 min gewartet hätte, bevor ich weitergefahren sei (was nicht der wahrheit entspricht). diese neutrale zeugin war im wagen hinter dieser beiden verkehrsunfallwagen und hatte rechtzeitig bremsen können. letztendlich wurde ein strafbefehl gegen mich erlassen a) wegen fahrlässiger körperverletzung in 2 fällen (die fahrerinnen des wagens hinter mir haben eine hws-distorsion angegeben durch den aufprall des wagens hinter ihnen) sowie unerlaubte entfernung vom unfallort, nach dem ich den unfall wahrgenommen und mich als beteiligte erkannt hätte. im strafbefehl steht ein insgesamt urteil von 40 tagessätzen und 3 monaten fahrverbot. frage 1. ich bin psychologische psychotherapeutin in weiterbildung und werde für meine approbation ein behördenführungszeugnis belegtart 0 brauchen. steht dann dieses delikt drin? ... der schaden bei den beiden autos beträgt etwa jeweils 1800 euro. wenn sie noch fragen haben, fragen sie bitte gruss s.