Im Falle eines Verstoßes wird der Vermittler/Verkäuferfirma von dem Recht, Schadenersatz von allen Schadenverursachern, insbesondere vom "Testkäufer" zu fordern, umfänglich Gebrauch machen. 2.Mit der Unterschrift erklärt sich der Auftraggeber im Falle eines Verstoßes bereit, an den Vermittler/Verkäuferfirma eine Geldsumme in Höhe der mit dem jeweiligen Händler vereinbarten Provision als pauschalen Schadensersatz zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber kann beweisen, dass dem Vermittler/Verkäuferfirma kein bzw. geringerer Schaden entstanden ist. ... Der Ersatz wird auf Basis der Provisionszahlungen innerhalb der zurückliegenden 12 Monate, gerechnet ab der letzten, gemeinsamen Auftragsabwicklung, errechnet. Der Ersatz ist jährlich bis zum dritten Werktag des Jahres in vorgenannter Höhe zu entrichten.