Es stellte sich aber dann durch Gutachten heraus, dass der Schaden größer war als gedacht und zum jetzigen Zeitpunkt läuft die Trocknung mittels einer Maschine.
Es wurde im Vertrag festgehalten, dass das Pferd nach bestem Wissen des Verkäufers gesund und ohne Mängel ist und noch keine AKU gemacht wurde. Der Käufer führt auf eigene Kosten eine AKU durch, sollten Mängel offenbart werden, wird der Kauf bei voller Kostenerstattung rückgängig gemacht.
Da das Fahrzeug knapp 2 Wochen vorher HU/ AU bekommen hat, dachte ich dann dürfte Technisch keine großen Schäden vorliegen. ... Letztendlich hat das Fahrzeug so arge technische Mängel, dass es kein TÜV hätte bekommen diürfen. Hier eine kleine Auswahl der Mängel: Radlager hinten ausgeschlagen, Querlenkerbuchse gerissen, Lenkung undicht, Krümmer gerissen usw.
In dem Internet-Inserat, in dem er angepriesen wurde, wurden keinerlei Mängel oder Schäden genannt(allerdings mit dem üblichen Hinweis, dass die unverbindlichen Beschreibungen nicht als zugesicherte Eigenschaften dienen). ... Es ist auch noch ein anderer Mangel aufgetreten, der Mover funktioniert nicht, mit dem man den Wohnwagen rangieren kann. ... Muss er sich den Schaden nicht ansehen und ihn selber beheben oder beheben lassen?
Die Küche ist ca. 13 Jahre alt und weisst langsam Mängel auf . Wir hatten einen Wasserschaden verursacht durch unseren Geschirrspüler , den Schaden an der Küche sollte laut Vermieter die Gebäudeversicherung tragen . ... Denk Schrank selber kann man sicherlich nur austauschen , hier bot man uns an Aluprofile aufzukleben um diesen Schaden zu kaschieren .
Der Schaden wäre bei der Rückgabestation entdeckt worden. Muss ich den Schaden begleichen? mein Standpunkt: ein Mangel/Schaden wurde bei der Rückgabe durch den Abholer nicht dokumentiert.
Beim Nachfragen beim Vorbesitzer war ihm auch der Schaden bekannt, jedoch nur der Kühler (aber wenn das auto zu heiss wird, geht auch kopfdichtung kaputt).
Da der Schaden nicht besonders groß zu sein schien entschied ich mich für den Kauf mit dem Vermerk im KV "Fahrzeug hatte mal einen Unfall". 3 Tage nach Kauf ging dann die Lichtmaschine kaputt und der Händler bat mir eine Zahlung in Höhe von 150 Euro an mit der Bitte ihm ein Schreiben zu schicken dass ich damit auf sämtliche Gewährleistungsansprüche verzichte. Weitere Mängel waren mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, also willigte ich ein und war froh in anbetracht dass meine kompletten Ersparnisse im 4 stelligen mittleren Bereich im Kauf dieses Wagens steckten dass der Verkäufer mir auf Kulanz diese Zahlung angeboten hat. Ich brachte das Fahrzeug in die Werkstatt meines Vertrauens wo weitere schwerwiegende Mängel festgestellt wurden. - Servopumpe undicht mit Ölverlust. - Ölwannendichtung defekt mit Ölverlust. - Achsmanschette Beifahrerseite nicht passend und falsch montiert.
Am Folgetag wird der Schaden (Deckenputz) vom 04.12.2014 im Rahmen des Rückbaus nun repariert. ... Der Eigentümer habe es unterlassen, den Mangel zu beseitigen. ... Ich sei der Urheber des Schadens und hätte die 560 € nicht zahlen wollen.
Auf Beschwerde von Herrn K sagt Herr V zu, den Mangel auf seine Kosten beseitigen zu lassen. ---------------- Ein zweiter zuvor nicht erkannter Mangel zeigt sich nach Kauf an der vorher nicht besichtigten Garage. ... Diese sind auch bei äußerer Betrachtung bereits erkennbar. --------------- Zu dem Sachverhalt habe ich folgende Fragen: 1) Gibt es für Herrn K die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kauf. 2) Im Falle einer Übereinkunft zur Reparatur des Mangels auf Kosten von Herrn V: Ist dieser auch verpflichtet, mögliche in Zusammenhang stehende Folgeschäden zu tragen (zB zur Reparatur beauftragte Firma beschädigt das unter dem Dachgeschoss befindliche, neu renovierte Hauptbadezimmer oder Ähnliches)?
Nachdem der Bauunternehmer und die Architektin -welche die Bau- aufsicht übernahm- sich den Schaden angesehen hatten zuckten diese nur mit den Schultern und blickten mich ratlos an. Ich tippe nun laienhaft auf eine nicht fachgerechte Bauwerksab- dichtung und bin der Meinung das man die Hauswand von außen mit einem Bagger freilegen muß um den Schaden zu suchen.
Über evtl. festgestellte Mängel wurde während und nach der Besichtigung nicht gesprochen. ... Wir erhielten nie eine Information über angebliche oder tatsächliche Mängel. 2. ... Wir haben nie erklärt, dass wir uns weigern, Mängel zu beseitigen.
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie wurde der Makler gefragt, ob der Keller feucht ist oder die sichtbaren Mängel am Innenputz/Wänden auf den kurz vorher erfolgten Rohrbruch durch Heizungsausfall im Winter zurückzuführen ist.
Wir haben in regelmäßigen Abständen immer wieder telefonisch beim Vermieter und Bauleiter die Mängel moniert und wurden ebenso immer wieder um einige Wochen vertröstet. ... Lange Rede, kurzer Sinn: Wir möchten nur wissen ob wir grundsätzlich, da wir bisher keine schriftlichen Aufforderungen zur Mängelbeseitigung getätigt haben (die mündlichen aber größtenteils durch Zeugen belegbar sind) für die bereits erlittenen Mängel Schadenersatz fordern können (eventuell auch Rückzahlung der Maklercourtage wg.
Fahre ich mein Fahrzeug nun über eine solche Straße, würde ich nicht nur für die Schäden am Fahrzeug sondern auch strafrechtlich bei einem Unfall haften, da ich ja wissentlich das Fahrzeug gegen den Hinweis der Werkstatt genutzt hätte. ... Da die Werkstatt laut Ihrer Aussage den Mangel des Fahrzeuges nicht beheben kann und ich auch beim Kauf nicht daraufhingewiesen wurde, dass ich mein Fahrzeug auf diese Weise nicht nutzen kann, möchte ich nun eine Wandlung meines Vertrages, da ich das Fahrzeug einfach so nicht einsetzen kann.
Daraufhin hat sie den Mangel ordentlich gerügt und eine Mietminderung i.H.v. 18% vorgenommen mit der Aufforderung der Mangelbeseitigung. ... Gibt es irgendwelche Möglichkeiten den Schaden für sie zu mindern oder vielleicht doch noch fristlos zu kündigen? Ps: Angeblich wurde nach Aussage des Verwalters der Mangel in den MV mit dem Nachmieter aufgenommen, welcher im Fall meiner LG zur Kündigung führte.
Der Schaden macht sich bemerkbar durch : • Legionellen (7000 kbe Strang / 11000 kbe Anlage - Messung 12/22) • schwankende Auslauftemperatur nach Wochentag / Uhrzeit bei Warmwasser • lange Zeit bis tatsächlich "warmes" Wasser ankommt Welche Möglichkeiten haben wir den Vermieter zu einer umgehenden Behebung der Schäden zu bewegen?
Folgende Mängel waren schon beim Wohnungsübergabe 08.2012 (Einzug) 1.Küchenfenster Glasbruch (Wurde nicht mit in die Mängelliste mit aufgenommen und der Vermieter hat mir gesagt das wäre nicht schlimm das es eh nur die innere Glasscheibe ist.