Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Derjenige der Schadensersatz für einen Schaden geltend macht, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden durch den vermeintlichen Schädiger verursacht wurde.
Für den Fall einer Autovermietung müsste diese hier folgende Beweise erbringen:
- Es liegt ein Schaden vor - das dürfte wohl zu beweisen sein
- Dieser Schaden lag noch nicht bei Übergabe an Sie vor – insofern hilft das Übergabeprotokoll, es sei denn Sie könnten das Übergabeprotokoll widerlegen
- Dieser Schaden ist bei Ihnen eingetreten.
Häufig berufen Sich Autovermieter in einem Prozess auf eine Beweislastumkehr, welche es aber gerade nicht gibt.
Ihre Chancen steht daher grundsätzlich sehr gut.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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