Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag, gegenüber dem Vermieter existiert noch der gemeinsame Mietvertrag von meiner Tochter und einem Mitmieter, der nicht geändert wurde, aus Angst die Wohnung würde bei einem Mieterwechsel gekündigt. ... Die Untermieterin weigert sich nun, irgendwelche Kosten zu übernehmen. ... Zur Kaution behauptet sie heute, meine Tochter hätte ihr Gelegenheit geben müssen, den Schaden am Boden zu reparieren und überhaupt wäre das Abnutzung, die der Vermieter zu tragen hat, sie verweist dabei auf ein Urteil des OLG Düsseldorf 1-1046/10.