Schönheitsreparaturen: Anstrich der Fenster, Türen & Heizkörper
vom 1.3.2007
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt das: 1) die Türen nicht gestrichen wurden (beschichtete Türen; keinesfalls massiv). 2) die Fenster nicht gestrichen wurden (Kunststofffenster) 3) die Heizkörper + Rohre nicht gestrichen wurden (noch wie neu) 4) ein Schaden an der Duschwanne (etwas Keramik ab geplatzt etwa 1Cent Stück groß) Für Punkt 1-3 werden 440€ von uns verlangt Zu Punkt 4 sollten und haben wir es der Haftpflicht gemeldet, die die Kosten der Reparatur auch übernommen hat. ... NR 11 Rückgabe der Mietsache: 4) Sind bei Beendigung des Verhältnisses Reparaturen noch nicht fällig im Sinne von MR 4 Abs. 2, so hat der Mieter einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen bei der Berechnung der Miete berücksichtigt wurde. Zur Berechnung des Anteils werden die Kosten im Sinne der Nr4 Abs.2 umfassenden und fachgerechten Schönheitsreparatur im Zeitpunkt des Mietende ermittelt.