Sehr geehrter Fragesteller,
eine rechtliche Bewertung ist hier nicht ohne weiteres möglich, da offensichtlich einiges an Schriftverkehr verloren gegangen ist oder Ihnen nicht vorliegt. Allein anhand Ihrer Schilderung ist das Vorgehen des Kunden nicht rechtmäßig. Das Schreiben des Rechtsanwaltes lässt aber darauf schliessen, dass weitere Umstände in den Fall einzubeziehen sind; andernfalls hätte der Anwalt Ihrem Kunden nicht geraten, gegen Sie vorzugehen.
Sie sollten sich zunächst einmal mit dem Rechtsanwalt des Käufers in Verbindung setzen und aufklären, was Hintergrund der "Stornierung" der Vertrages ist. Denkbar wäre ein Widerruf nach den Regelungen über Fernabsatzverträge. Die Wirksamkeit eines derartigen Wiederrufs wäre dann zu überprüfen; insbesondere hat der Käufer dann erst einmal den rechtzeitigen Zugang des Widerrufs nachzuweisen. Denkbar ist auch, dass der Kunde wegen Lieferverzuges vom Kaufvertrag zurückgetreten ist; die Rücktrittsvoraussetzungen wären dann ebenfalls zu prüfen und insbesondere die verbindliche Festsetzung eines Liefertermins vom Kunden nachzuweisen.
Zur Übernahme der Kosten des Gegenanwaltes sind Sie voraussichtlich dann verpflichtet, wenn Sie sich im Verzug befunden haben, als der Anwalt beauftragt wurde. Dies ist ebenfalls davon abhängig, wann der Kunde welche Erklärungen abgegeben haben will und ob und wann diese Ihnen zugegangen sind.
Sie sollten die Angelegenheit zunächst einmal offen halten und keine abschliessenden Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben. Fordern Sie den Anwalt auf, die "Stornierung" des Vertrages näher zu erläutern und ein entsprechendes Schreiben zu übersenden oder eine sonstige Erklärung des Kunden zu belegen. Bieten Sie dem Kunden gleichzeitig noch einmal die Erfüllung des Kaufvertrages und die Lieferung der Ware an. Sie können dann auf den Kaufvertrag bestehen, wenn dieser wirksam ist und nicht einseitig durch den Kunden beseitigt wurde; dies ist -wie gesagt- aufzuklären.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Matthes,
zwischenzeitlich hat sich der Anwalt wieder mit mir in Verbindung gesetzt...
Vorsorglich erkläre ich für Herrn Lang den Rücktritt vom vertrag gemäß §323 BGB
wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen.
Es wird u.a. darauf aufmerksam gemacht, daß ich nach vorheriger telefonischer Ankündigung hätte liefern können. Herr Lang hat allerdings weder auf meinen Anruf noch auf den meines Kollegen geantwortet (es war niemand erreichbar). Es heißt, es sei meine vertretbare Verpflichtung gewesen, zu liefern. Der sei ich nicht nachgekommen.
Anbei der letzte Schriftwechsel per mail...
Datum: Sun, 22 Jul 2007 16:15:14 +0200 (CEST)
Von: <wholesale_germany@yahoo.de> Ins AdressbuchIns Adressbuch
Betreff: RE: [Fwd: RE: Mitteilung eines eBay-Mitglieds zu diesem Artikel #270114644823]
An: "lang" <>
Hallo!
Sollen wir ihnen die Gruppe für Dienstag nächster Woche zum Versand terminieren?
Senden Sie mir bitte noch Ihre Lieferanschrift und eine tel.Nr.
Vielen Dank!
Wünsche Ihnen einen angenehmen Urlaub!
MfG
lang <> schrieb:
hallo ebay verkäufer,
bitte letztmalig um verbindliche zusage eines liefertermins! bin
allerdings vom 24. bis 31.7. in urlaub.
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: RE: Mitteilung eines eBay-Mitglieds zu diesem Artikel
#270114644823
Datum: Thu, 21 Jun 2007 15:08:53 +0200 (CEST)
Von:
An:
Hallo!
Hatte Ihnen schon geantwortet. Wir haben die Voravis Ankunft: 29.06. Ich
denke, das wir 4,5 Tage brauchen, bis die Ware hier ist, also
normalerweise sollte die erste Juliwoche der Zeitraum sein, in dem die
Ware an Sie verschickt wird, ich halte Sie aber informiert.
MfG
...
*/"eBay-Mitglied: langwer" /* schrieb:
eBay *eBay hat diese Mitteilung an
(wholesale_germany) gesendet.*
Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf,
dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt. Mehr zum Thema
.
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Diese Nachricht wurde von eBay im Namen eines eBay-Mitglieds über
die Funktion "Meine Nachrichten" zugestellt. Ihre Antwort wird per
E-Mail direkt an das eBay-Mitglied gesendet und enthält automatisch
Ihre E-Mail-Adresse.
Frage von langwer
*langwer ( 53
)*
Positive Bewertungen: 100%
Mitglied seit: 19.06.02
Ort: Deutschland
Angemeldet bei: www.ebay.de
Artikel: *5-Teilige Garten - Sitzgruppe Poly-Rattan * (270114644823
)
Diese Nachricht wurde gesendet, nachdem das Angebot *beendet* wurde.
langwer ist der *Käufer*.
Hallo Herr ...,
ich hatte sie per e-mail bereits gefragt, wann sie liefern. Bitte um
umgehende Antwort. Gerne auch an lang@sein-und-haben.de oder
telefonisch unter 0... 94....
*Antwort auf diese Frage senden*
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Leider habe ich auf die nachricht keine Antwort erhalten, telefonisch war auch kein Kontakt herstellbar. Ist der vertragsrücktritt des Kunden rechtens und rechtzeitig. Wenn ja, habe ich seine Anwaltskosten zu tragen? Vielen Dank schon jetzt.
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie erhalten hier keine dauerhafte Rechtsvertretung. Ihre Nachfrage überschreitet zeitlich und inhaltlich das Maß bei weiten, so dass mit nach den Nutzungsbedingungen keine weitere Beantwortung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen