Hallo, mein 21-jähriger Sohn,zu dem ich seit knapp 20 Jahren keinerlei Kontakt habe,beendete im Juli 2004 seine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK und wurde anschließend für ein Jahr übernommen.Danach war er arbeitslos und absolvierte in dieser Zeit auch seinen Zivildienst. ... Da mittlerweile sein BaFöG - Antrag aufgrund meines Einkommens abgelehnt wurde,macht er nun vorläufigen Unterhalt von 316EUR im Monat ab Dez.06 bei mir geltend,und verlangt zudem noch meine Einkommensnachweise von 11/05 bis 10/06. Ich selbst aber bin der Meinung,daß ich ihm gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig bin aufgrund 1.abgeschlossene Ausbildung,daher wirtschaftlich selbständig 2.Ende Ausbildung/Beginn BK mehr wie 2 Jahre auseinander,also nicht zeitnah 3.jetzige angestrebte Ausbildung mit Schwerpunkt BWL hat nichts mit dem erlernten Beruf zu tun oder ist als aufbauend darauf zu sehen, somit Zweitausbildung Abschließend wäre zu sagen,daß er noch bei seiner Mutter wohnt, zu der ich ebenfalls seit ca. 20 Jahre keinerlei Kontakt habe und meinen bisherigen Unterhaltsverpflichtungen ihm gegenüber immer pünktlich nachgekommen bin.