Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr geplantes Vorgehen ist richtig.
Sie müssen zunächst den Kindesvater per Einschreiben mit Fristsetzung zur Zustimmung der Namensänderung auffordern. Zudem müssen Sie mitteilen, was Sie vorhaben, wenn er die Zustimmung nicht erteilt - Achtung ohne Drohung!
Sollte die Frist verstrichen sein, so können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf Zustimmung stellen.
Ab dem 5. Lebensjahr muss da Kind auch zustimmen.
§1618 BGB: Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. 5Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. 6§ 1617c gilt entsprechend.
Allerdings erhalten Sie nur Recht, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären. Das Kindeswohl steht da im Vordergrund.
Hier müssen Sie viele Argumente liefern, ggf. ein psychologisches Gutachten einholen oder ein Attest.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich würde gerne von der kostenlosen Nachfrageoption Gebrauch machen.
Wie sieht die Ausgangslage vor Gericht aus wenn der Kindsvater unterschreibt dass die Namensänderung für ihn ok ist. Ist überhaupt das Einbinden des Gerichtes als Verfahren überhaupt noch notwendig? Oder reicht der unterschriebene Zweizeiler von ihm zur Vorlage bei Gericht bzw. dem Standesamt?
Ist dann im Falle seiner Unterschrift ein psychologisches Gutachten bzw. Attest notwendig oder ist das dann einfach nur noch Formsache die Namensänderung zu vollziehen?
Wie nennet sich der Paragraph zur Zustimmung würde das gerne im Anschreiben an den Kindsvater mit reinschreiben im Betreff. Wie hoch wären die Anwalts.-und Gerichtskosten so ca. und wer muss das bezahlen? Normal der verliert aber wie ist dieser Sachverhalt im Familiengericht?
Danke Für Ihre Mühe und ein schönes Wochenende Ihnen.
Unterschreibt er vorher, bedarf es keines weiteren Gerichtsverfahrens in der Familiensache. Dann ist es rein ein Einbenennungsverfahren vor dem Gericht bzw. Standesamt. Die Zustimmung muss er vor dem Gericht/Standesamt jedoch wiederholen, die dann öffentlich beglaubig wird, daher wäre es sinnvoll, dies notariell zu beurkunden, aber grundsätzlich kann er es auch mündlich Ihnen gegenüber erteilen. Die Frage ist, ob er dann seine Meinung ändert,
Problematischer wird vielmehr die Namensänderung zu machen. Ob das bei Ihnen zutrifft, müsste separat anhand aller Unterlagen geprüft werden. Da es nur sehr sehr wenige Ausnahmen gibt, z.B. dann auch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben und das weitreichende Konsequenzen hat, müsste Ihr Fall von einem Anwalt in einem Direktgespräch geklärt werden. Ich kenne hier zu wenig Ihre persönliche Situation.