Hallo,es geht um den Verkauf eines PkW an Privat.Ich habe als Privatmann(bin selbständig,aber kein Autohändler),vor einem 1/2 Jahr einen Pkw an eine Privatperson verkauft,den meine Kinder nur ca. 2 Monate in Gebrauch hatten.Während unserer Nutzung ist nur ein kleiner Heckrempler passiert,über den ich die Käuferin informierte. ... Ich habe aber von so einem schweren Schaden garantiert nichts gewusst oder bemerkt,das Auto lief bei uns ohne Probleme. ... Anzufügen bleibt,der Kaufpreis betrug 780 Euro,von dem ich ihr später wegen zu weit abgefahrenen Winterreifen noch 100 Euro zurückerstattete ,also 680 Euro Kaufpreis.Im Kaufvertrag(Formular von Autoscout24) steht die übliche Klausel :Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung...Laut Text gilt der Sachmängelhaftungsausschluss nicht bei grober Fahrlässigkeit und Gefahr für Leib und Leben,worauf die Käuferin sich jetzt beruft.