Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit solchen Grundpfandrechten kei-nerlei persönliche Zahlungsverpflichtungen, der Käufer hat den Verkäufer insoweit von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen. ... Die-se Vollmacht darf aber nur vor dem beurkundenden Notar oder einem anderen Notar am Notariat Ettlingen ausgeübt werden. § 4 Genehmigungen, öffentliches Vorkaufsrecht Die Veräußerung des Kaufobjekts bedarf nach der Teilungserklärung der Zustimmung des Verwalters der Wohnanlage, die der Notar einholen soll; die damit verbundenen Kosten hat der Käufer zu tragen. ... Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Le-bens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des anderen Vertragsteils beruhen, unberührt. § 7 Kosten, Grunderwerbsteuer Die Kosten der Beurkundung des Vertrages und die mit seinem Vollzug im Grundbuch verbundenen Kosten und Gebühren sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.