Vom Vorbesitzer erworbene Mietrückstände als Kündigungsgrund?
vom 15.1.2006
40 €
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Ich werde in den nächsten Tagen ein älteres Dreifamilienhaus erwerben, wobei eine Wohnung leersteht und für zwei Wohnungen schon längerdauernde (über 10 bzw. über 20 Jahre) Mietverhältnisse bestehen. Die leerstehende Wohnung möchte ich umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen unterziehen und daraufhin baldmöglichst selbst beziehen. ... Muß ich ggf. von meinem Recht auf fristlose Kündigung unmittelbar nach Eigentumsübergang Gebrauch machen, oder kann ich zunächst einfach die Zahlung der rückständigen Beträge anmahnen und, da nicht zu erwarten ist dass die Mieter ihre Zahlungsmoral ändern werden, erst zu einem späteren Zeitpunkt die Kündigung aussprechen?