Zu den Rechten gehören z.B. die Nutzung der Kellerräume, die Nutzung vom hinteren Teil des Gartens, der Stellplatz vor dem Haus usw.. ... Ich würde gerne den "Ist-Zustand" des Hauses feststellen lassen, da ich Maßnahmen zur Instandthaltung durchführen lassen möchte (und auch muß, schließlich wohne ich in dem Haus) und diese Wertsteigerung nicht mit in den Auszahlunsbetrag einfließen sollen. 2. ... Darf ich Verbindlichkeiten (offene Behandlungskosten, Erbpacht, Gebühren etc.) nur hälftig für meinen Anteil zahlen ?