sehr geehrte damen u. herren, ich habe seit ca. 4 j. eine 1-zi-wohnung in einer grösseren wohnanlage, vermietet an einen psychisch kranken mann, der zum zeitpunkt des kaufes bereits in der wohnung gewohnt hat, die miete erhalte ich direkt vom sozialamt. vor kurzem teilte mir der hausverwalter mit, dass durch die wurzeln der wild wuchernden bäume (birke) auf dem balkon eine aussenwand u. in der darunterliegenden wohnung ein wasserschaden entstanden ist. nach jetzt vorliegender rechnung beläuft sich der schaden auf rund euro 3.300. der hausmeister habe den mieter mehrmals darauf hingewiesen bzw.gebeten, die pflanzen, die wohl durch samen aus der angrenzenden gartenanlage auf dem balkon angewachsen sind, zu entfernen, was dieser nicht gemacht hat. ich habe mir nach dem anruf des verwalters den schaden angesehen, als laie denke ich, dass der schaden schon längere zeit abzusehen war - es waren mehrere breite risse in der fassade u. eine dieser birken auf dem balkon hatte zwar einen dünnen stamm war aber min. 1,50 m hoch. der balkon ist sondereigentum jetzt zu meinen fragen: muss ich diesen schaden bezahlen? hätte mich der hausmeister bzw.der hausverwalter nicht früher über den drohenden schaden infomieren müssen ? ... (die letzte eigentümerversamlung war im mai - ich war anwesend, aber dieses problem wurde nicht erwähnt, obwohl ich denke, dass damals schon der schaden erkennbar sein musste) bin ich verpflichtet regelmässig kontrollbesichtigungen an der wohnung vorzunehmen, ob ein möglicher schaden entstehen könnte?