Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Wenn ein Schaden bei Benutzung eines Fahrzeugs entsteht, ist die private Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig sondern Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Zwar ist Ihnen hier keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen, da Sie keine Einflussmöglichkeit hatten und neben Ihrem Sohn im Auto saßen. Jedoch muss die Kfz-Haftpflichtversicherung - im Gegensatz zu Ihrer Privathafptflicht - in einem solchen Fall trotzdem zahlen, da sich die sogenannte "Betriebsgefahr" des Fahrzeugs ausgewirkt hat.
Ich empfehle, den Schaden unverzüglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
info@recht-kanzleischorn.de
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