Daraufhin trat der Richter als Hüter des Staatsschatzes auf, rechnete den Streitwert vor, lehnte die PKH ab und nötigte dann den Rechtsanwalt der Klägerin zu einer vollständigen Klagerrücknahme, obwohl die Klage zumindest zu 50 Prozent Erfolg gehabt hätte, da vieles durch Zeugen und durch Dokumente unter Beweis gestellt worden ist. ... Ein Widerrufsrecht wurde nicht zugelassen, wei gesagt, der Richter wollte das Verfahren tot machen. Meine Frage nunmehr: Kann ich gegen diesen Prozessvergleich vorgehen (Anfechtung/Nichtigkeitserklärung) und wie und muss ich dieses unverzüglich tun?