Nicht zahlungspflicht bestellen
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Der Unternehmer muss laut §312j Abs. 3 BGB den Bestellvorgang derart kenntlich machen, dass Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, sich zu einer Zahlung zu verpflichten. 1. Kann man als Unternehmer explizit eine "Nicht zahlungspflichtige Bestellung" ermöglichen? ... Wenn ja, was ist dabei zu beachten, damit man als Unternehmer nicht wegen oben genanntem Gesetz abgemahnt wird?