Kostenfestellungsbescheid wurde vergessen einzutreiben
vom 21.9.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Das Erbe umfaßte ein Haus mit Grund und etlicher Gläubiger Forderungen. ... Das Bauwerk war eine Katastrophe, hätte bei näherer Betrachtung einer TÜV-Überprüfung nicht standgehalten und mußte zum Verkauf des Grundstücks auch abgerissen werden. ... Der Fliesenleger hat schon vor seinem Tod begonnen die Forderungen aus dem Aufzugsprojekt einzuklagen.