Gütliche Einigung anfechtbar ?
vom 18.6.2005
25 €
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Nach dem Tode wurde jegliche Auskunft zum Nachlass verweigert. ... Zuhause angekommen, fiel es uns wie Schuppen von den Augen, dass innerhalb einer vorangegangener Auskunftsklage in 2004 vom Vorsitzenden Richter dieser Kammer und gleichzeitigen Vorgesetzten dieser Richterin durch Beschluss festgestellt wurde, dass die Bekl. gem. §§ 666 Auskunfts-und rechenschaftspflichtig sind.